Nachbesserungsbedarf nach Gefahrenverhütungsschau durch die Untere Bauaufsichtsbehörde

Im Rahmen einer erforderlichen gesetzlichen Gefahrenverhütungsschau wurde in einem Blieskasteler Seniorenheim Nachbesserungsbedarf beim baulichen Brandschutz, insbesondere der Brandmeldeanlage festgestellt, der ein direktes Handeln erforderte. Das Seniorenheim steht nicht vor einer Evakuierung. Zur vorläufigen Kompensation wurde am 3. November 2023 eine Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr Blieskastel angeordnet. Diese Anordnung ist wirksam bis der Brandschutz durch den Betreiber wieder nach den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet ist.

Das Seniorenheim hat aufgrund der sofortigen Vollzugsanordnung der Unteren Bauaufsichtsbehörde Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht beantragt. Das Gericht hat einen s. g. Hängebeschluss erlassen, der dem Antragsteller vorläufig unter Voraussetzung der Brandwache teilweise recht gegeben hat. Alle weiteren Maßnahmen sind im Moment Gegenstand des laufenden Verwaltungsverfahren.

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