Mit Blick auf die sich immer noch weiter zuspitzende Pandemielage ist der Zutritt für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung zu allen Verwaltungsgebäuden ab Mittwoch, dem 1. Dezember, nur noch unter Vorlage eines 3G-Nachweises möglich. Der Nachweis ist an den jeweiligen Eingangsbereichen folgendermaßen zu erbringen:

  1. Impfnachweis nach § 2 Nummer 3 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  2. Genesenennachweis nach § 2 Nummer 5 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung oder
  3. Testnachweise nach § 2 Nummer 7 COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, wobei die zugrundeliegende Testung maximal 24 Stunden zurückliegen darf. Lediglich der Nachweis bei einer Testung mittels PCR-Test besitzt eine Gültigkeit bis zu 48 Stunden nach der Testung.

Außerdem muss unbedingt ein Ausweisdokument zur Identifikation mitgebracht werden.

Ausgenommen von der 3G-Regelung sind:

  • Personen, die aufgrund medizinischer Kontraindikation nicht geimpft werden dürfen (ärztliches Attest erforderlich), z. B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel (mit aktuellem negativen Test!)
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
  • KiTa-Kinder über 6 und Schülerinnen und Schüler bei regelmäßiger Teilnahme am Testangebot in der Einrichtung (Testbescheinigung der Schule bzw. KiTa als Nachweis)

Begleitpersonen von Minderjährigen müssen die 3G-Regel erfüllen.

Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche sowie Familien in dringenden Notsituation ohne die genannten Voraussetzungen den persönlichen Kontakt zum Jugendamt suchen können. Das Gleiche gilt für Personen in dringenden Notsituationen, die die Sozialleistungsbehörden aufsuchen müssen.

Weiterhin gilt eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Aufenthalts in den Verwaltungsgebäuden. Diese darf nur mit Zustimmung oder nach Aufforderung durch Verwaltungspersonal abgelegt werden.

Die Kreisverwaltung bittet, soweit als möglich bei Anliegen auf telefonische bzw. digitale Kommunikation zurückzugreifen und Besuche in den Dienststellen vorab zu terminieren.

Ausführliche Informationen zur Erreichbarkeit einzelner Dienststellen stehen unter https://www.saarpfalz-kreis.de/erreichbarkeit-der-dienststellen.

Anträge können in die vorhandenen Briefkästen eingeworfen werden. Die Briefkästen werden mehrmals täglich geleert.

Termine bei der Kfz-Zulassungsstelle sind über folgenden Link zu reservieren: https://www.saarpfalz-kreis.de/kfz-zulassung.

„Ich bitte unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese Maßnahmen, aber sie sind jetzt einfach geboten, um schlimmere Auswirkungen der pandemischen Entwicklung wirksam zu verhindern. Es geht letzten Endes um die Gesundheit und um das Leben vieler Menschen in unserem unmittelbaren Umfeld. Die Einschränkungen durch die neue Zugangsregelung sind demgegenüber sicherlich verschmerzbar“, so Landrat Dr. Gallo.

Die Landkreisverwaltung weist außerdem darauf hin, dass es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann.

Aufgrund der noch immer sehr angespannten Pandemielage hält die Kreisverwaltung an der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher der Kreisverwaltung (Zutritt nur mit Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) fest. Die Regelung gilt vorerst bis 14. Januar 2022.

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