Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem EG-Ausland

Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate bzw. weniger als 6.000 Km Laufleistung)
  • ausländische originale Fahrzeugpapiere
  • falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
  • Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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