Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Gutachten nach §21 StVZO des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich (wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate bzw. weniger als 6.000 Km Laufleistung)
- ausländische originale Fahrzeugpapiere
- falls vorhanden Zulassungsbescheinigung Teil II + Teil I bzw. alter Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein (wenn das Fahrzeug bereits einmal in Deutschland zugelassen war)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung (nur wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist oder es sich um ein Selbstfahrervermietfahrzeug handelt)
- Fahrzeug Vorführung oder Bescheinigung einer Überwachungsorganisation über die Fahrzeugidentifizierung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.