(Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen; neuer Halter)
Sie sind der neue Eigentümer eines (bisher) auswärts zugelassenen Fahrzeugs
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- das bzw. die amtliche(n) Kennzeichen (muss/müssen bei zugelassenem Fahrzeug nur vorgelegt werden: bei Saisonkennzeichenänderung, Saisonkennzeichenwegfall oder Kennzeichenwechsel)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.