Saisonkennzeichen Änderung oder Wegfall

Ihr Fahrzeug war bisher für das ganze Jahr zugelassen. Sie wollen es jedoch nur für einen bestimmten Zeitraum zulassen oder ihr Fahrzeug hat bereits Saisonkennzeichen und Sie wollen den Zeitraum ändern bzw. ihr Fahrzeug ganzjährig zulassen.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police) auf der, der Zeitraum des Saisonkennzeichens eingetragen ist
  • das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn Fahrzeug noch zugelassen ist)
  • Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung

Wichtig: Das Saisonkennzeichen muss mindestens 2 Monate und kann maximal 11 Monate gültig sein (nur volle Monate)

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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