Oldtimer-Zulassung-30 Jahre (H-Kennzeichen)

Sie haben ein Fahrzeug das 30 Jahre oder älter ist.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung  Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police), muss auch vorgelegt werden bei Wechsel von Saison- auf H-Kennzeichen
  • Das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug vorgelegt werden)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • Gutachten gem. § 23 stVZO ggfls. Gutachten nach § 21 StVZO

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.Ost) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

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