Sie haben ein Fahrzeug das 30 Jahre oder älter ist.
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
- Versicherungsbestätigung (kein Versicherungsvertrag oder Police), muss auch vorgelegt werden bei Wechsel von Saison- auf H-Kennzeichen
- Das bzw. die amtlichen Kennzeichen (müssen bei zugelassenem Fahrzeug vorgelegt werden)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
- Gutachten gem. § 23 stVZO ggfls. Gutachten nach § 21 StVZO
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (Geb.Ost) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.