Neuzulassung (Mehrstufentypgenehmigung)

(fabrikneues Fahrzeug zulassen)

Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das in mehreren Stufen produziert wurde; z.B Wohnmobil

Erforderliche Unterlagen:

  • Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Achtung: es sind alle COC-Papiere vorzulegen
  • Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen Werktag nach Antragstellung

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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