Neuzulassung eines Fahrzeuges aus dem EG-Ausland

Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
  • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
  • Rechnung bzw. Kaufvertrag
  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV des amtlich anerkannten Sachverständigen
  • Bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigungen
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
  • Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich
  • Erklärung über ein Neufahrzeug aus der EG des Händlers

Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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