Sie haben innerhalb der europäischen Gemeinschaft ein fabrikneues Fahrzeug gekauft
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
- Rechnung bzw. Kaufvertrag
- EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) bzw. Einzelgenehmigung nach § 13 EG-FGV des amtlich anerkannten Sachverständigen
- Bereits ausgestellte ausländische Zulassungsbescheinigungen
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke über den innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen KFZ erforderlich
- Erklärung über ein Neufahrzeug aus der EG des Händlers
Wichtig: Im Kaufvertrag muss ersichtlich sein, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.