(fabrikneues Fahrzeug zulassen)
Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug anmelden, das für den deutschen Markt produziert wurde.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten)
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ-Steuer
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
- Elektronische Versicherungsbestätigung eVB (kein Versicherungsvertrag oder Police)
- Sollte zur Zulassung eine Einzelgenehmigung nach §13 EG-FGV nötig sein, erfolgt die Zulassung in der Regel erst einen Werktag nach Antragstellung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.