Kurzzeitkennzeichen

(Probe- oder Überführungsfahrten)

Sie wollen ein nicht zugelassenes Fahrzeug vor dem Kauf Probe fahren oder z.B. nach einem Kauf von A… nach B… überführen

Bitte beachten Sie, dass das Kurzzeitkennzeichen ab dem Tag der Beantragung maximal 5 Tage gültig ist. 

Erforderliche Unterlagen:

  • Antrag Kurzzeitkennzeichen
  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) bei Wohnsitz in Deutschland
  • Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und Fahrerlaubnis oder Schwerbehindertenausweis
  • Elektronische Versicherungsbestätigung eVB für „Kurzzeitkennzeichen“
  • Fahrzeugpapiere (ZBI/ZBII/BE) im Original oder gut lesbare helle Kopien bei in Deutschland registrierten KFZ
  • Bei im Ausland registrierten KFZ : nur Original-Zulassungsbescheinigungen
  • gültige HU / SP*
  • Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist. (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht im Saarpfalz-Kreis, ohne St.Ingbert, befindet)

*Wichtig: Ohne Betriebserlaubnis und bei abgelaufener HU/SP sind nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle im Saarpfalz-Kreis und den angrenzenden Bezirken erlaubt.

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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