Änderung der Anschrift (bspw. Umzug im Kreis) oder Namensänderung
Sie haben den Namen Ihres Ehepartners angenommen oder Sie sind innerhalb des Landkreises umgezogen?
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung; ggf. Urkunde bei Namensänderung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt (muss vorgelegt werden bei Namensänderung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.