(wg. Unbrauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein alt / Zulassungsbescheinigung Teil I)
Ihr Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich, Sie haben ihn verloren oder er wurde Ihnen gestohlen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugschein oder mit Diebstahlsanzeige (kein Verlust)
- Bei Minderjährigen: Abgabe der Verlustanzeige/Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (nur bei Verlust)
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
- Fahrzeugbrief alt (nur wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde)
- Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
- bei Diebstahl die Anzeige der Polizei
Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!