Ersatzfahrzeugschein

(wg. Unbrauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl Fahrzeugschein alt / Zulassungsbescheinigung Teil I)

Ihr Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I ist unleserlich, Sie haben ihn verloren oder er wurde Ihnen gestohlen

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
  • Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugschein oder mit Diebstahlsanzeige (kein Verlust)
  • Bei Minderjährigen: Abgabe der Verlustanzeige/Versicherung an Eides Statt durch den Erziehungsberechtigten (nur bei Verlust)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt, ggfls. Betriebserlaubnis
  • Fahrzeugbrief alt (nur wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt wurde)
  • Bescheinigung über gültige Hauptuntersuchung
  • bei Diebstahl die Anzeige der Polizei

Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugscheines muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen!

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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