(wg. Unbrauchbarkeit, Verlust- oder Diebstahl KFZ-Brief/Zulassungsbescheinigung Teil II)
Ihr Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II ist unbrauchbar, verloren oder gestohlen
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung oder gültiger Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Vollmacht für Beauftragte, sowie deren Ausweis bzw. Pass (gilt auch für Ehegatten) nur bei unleserlichem Fahrzeugbrief oder mit Diebstahlsanzeige
- Bei Minderjährigen: Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten, bei Unbrauchbarkeit und Diebstahl (mit Anzeige der Polizei), bei Verlust Vorsprache der/des Erziehungsberechtigten
- Fahrzeugschein alt bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung
- Bei unbrauchbarem Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten)
- Bei Diebstahl des Fahrzeugbriefes bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass (auch Kopie) des Halters (gilt auch für Ehegatten) zuzüglich Diebstahlsanzeige
Wichtig: Bei Verlust des Fahrzeugbriefes muss der eingetragene Halter selbst vorsprechen! Wir weisen darauf hin, dass während der Aufbietungsfrist des Fahrzeugbriefes keine Umschreibung auf einen anderen Halter (Käufer) erfolgen kann.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.