(Fahrzeug mit auswärtigem oder HOM-Kennzeichen abmelden)
Sie wollen ein Fahrzeug endgültig bzw. vorläufig abmelden,
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
- das bzw. die Kennzeichen (bei Diebstahl Anzeige der Polizei)
Wichtig: Sollten Fahrzeugdokumente in Verlust geraten sein, muss der eingetragene Halter persönlich mit Personalausweis/Reisepass, Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. alter Fahrzeugbrief vorsprechen und eine Versicherung an Eides Statt abgeben.
Bei auswärtigem Kennzeichen ist die Eides Statt bei der Kennzeichenführenden Behörde abzugeben.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.