Änderung der technischen Daten

Erforderliche Unterlagen:

Sie haben an Ihrem Fahrzeug technische Änderungen durchgeführt, die noch nicht im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I/Betriebserlaubnis eingetragen sind:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief alt, Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein alt ggfls. Betriebserlaubnis
  • Bericht eines amtlich anerkannten Sachverständigen bzw. eines Sachverständigen von DEKRA, FKÜ, KÜS usw.
  • bei Änderung der Schadstoffarmut die Herstellerbescheinigung oder Einbaubescheinigung der Werkstatt

Wichtig: Beachten Sie bitte, dass bei wesentlichen Technikänderungen sogar die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlöschen und der Versicherungsschutz verloren gehen kann!

Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.

Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

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