Durch Alter, Krankheit oder Behinderung kann jeder Mensch in die Lage kommen, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Familienangehörige oder Ehepartner sind nicht automatisch berechtigt an Stelle des Betroffenen Entscheidungen zu treffen, Erklärungen abzugeben oder Unterschriften zu leisten. Ein Erwachsener kann rechtlich nur durch einen Bevollmächtigten (eine Person, die durch eine Vollmacht autorisiert ist) oder einen Betreuer (eine Person, die das Betreuungsgericht bestellt) vertreten werden.
Die Betreuungsbehörde bietet Auskunft und Beratung in allen Betreuungsangelegenheiten. Sie informiert über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und kann die Echtheit der Unterschrift oder des Handzeichens durch einen Beglaubigungsvermerk bestätigen. In Zusammenarbeit mit dem DRK Betreuungsverein in St. Ingbert und dem ProMensch Betreuungsverein in Kirkel-Limbach unterstützt und berät die Betreuungsbehörde BetreuerInnen und Bevollmächtigte.
Die Mitarbeiter der Betreuungsbehörde beraten auch im Vorfeld zur Notwendigkeit einer Betreuung und sind bei der Anregung zur Einrichtung einer Betreuung behilflich. In Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten Homburg und St. Ingbert wird die familiäre und gesundheitliche Situation im Hinblick auf die Betreuung betrachtet, der Betreuungsbedarf festgestellt und auf Anforderung der Gerichte auch ein Betreuervorschlag unterbreitet.
Literatur zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erhalten Sie unter anderem beim
Ministerium der Justiz
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