Der Öffentliche Gesundheitsdienst fördert und schützt die Gesundheit der Bevölkerung des Saarpfalz-Kreises. Das Gesundheitsamt ist als Fachbereich im Landratsamt des Saarpfalz-Kreises eingegliedert. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Gesundheitsamtes ist das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Saarlandes in Verbindung mit weiteren rechtlichen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene wie z. B. dem Infektionsschutzgesetz, die Trinkwasserverordnung oder die Beihilfeverordnung. Im Rahmen dieser Rechtsvorschriften werden amtsärztliche Begutachtungen durchgeführt. In Hinblick auf die Bevölkerung des Saarpfalz-Kreises ist das oberste Ziel der vorbeugende Gesundheitsschutz. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu erhalten, initiiert und koordiniert das Gesundheitsamt Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und führt diese auch selbst durch. Es geht den Ursachen von Gesundheitsgefährdungen und Gesundheitsschäden nach und wirkt auf deren Beseitigung hin. Es hat eine Kontrollfunktion darüber, dass die Anforderung der Hygiene eingehalten und übertragbare Krankheiten beim Menschen verhütet und bekämpft werden. Insbesondere ist das Gesundheitsamt Ansprechpartner im Saarpfalz-Kreis für alle Fragen zum Thema Gesundheit und Gesundheitsschutz.
Die Aufgaben werden im Saarpfalz-Kreis von verschiedenen Teams wahrgenommen:
• Amtsärztlicher Dienst
• Gesundheitsaufsicht
• Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
• Sozialpsychiatrischer Dienst
• Kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst
Die Nebenstelle des Gesundheitsamtes in St. Ingbert und die Außenstelle in Blieskastel sind über das Sekretariat des Gesundheitsamtes in Homburg erreichbar.
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung