Die "Saarpfalz" und ihr Name

In der Folge des Friedensvertrags von Versailles kam es zu einschneidenden territorialen Veränderungen. Das komplette Bezirksamt St. Ingbert sowie Teile der Bezirksämter Homburg und Zweibrücken wurden dem neu konstruierten "Saargebiet" zugeordnet, das unter Verwaltung des Völkerbundes stand. 

Von der Pfalz abgetrennt wurde das gesamte Bezirksamt St. Ingbert mit 20.700 ha Fläche und 44.000 Einwohnern in 29 Gemeinden, Teile des Bezirksamtes Homburg in einer Größenordnung von 13.700 ha mit 29.000 Einwohnern in elf Gemeinden sowie des Bezirksamtes Zweibrücken (9600 ha, 7600 Einwohner, 15 Gemeinden). Artikel 48 des Vertrages beschrieb die Abgrenzung nur annähernd dahingehend, dass Homburg zum neuen Saargebiet gehören, Zweibrücken aber in der Pfalz zurück bleiben sollte. 

Für die ehemals pfälzischen Teile des neuen "Saarstaats" bürgerte sich ab 1919 schnell der Begriff "Saarpfalz" ein, der dann 1974 namengebend für den aus der Gebietsreform resultierenden "Saarpfalz-Kreis" sein sollte. Geprägt wurde die Bezeichnung von Heinrich Jolas, dem sein Titel "Staatskommissar für die Übergabe westpfälzischer Gebietsteile an das Saargebiet" zu umständlich war und der sich deswegen in "Staatskommissar für Übergabe der Saarpfalz" umbenannte. 

Nach der Angliederung des Saargebietes an Nazi-Deutschland wurde "Saarpfalz" ab 1936 sinnentstellend für den Pfalz und Saargebiet umfassenden "Gau" der NSDAP verwendet.

Literaturangaben
Kurt Schöndorf: Saarpfalz - Ursprung und Wandel eines Begriffes, in: Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde, 1992/4, S. 16 - 20.


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