Schwimmbäder (Wasserhygiene)

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt zur Überwachung der Badewasserhygiene verpflichtet. Die rechtliche Umsetzung ist in der Schwimm- und Badewasserverordnung bzw. in der DIN 19643 geregelt. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählen unter anderem:

• regelmäßige Besichtigungen der Bäder und deren Aufbereitungsanlagen

• die Entnahme von Wasserproben

• die Überprüfung und Auswertung sowie Beurteilung der behördlich veranlassten bzw. von den Betreibern vorgelegten Befunde

• die Durchführung von Messungen über die Wasserqualität

• die fachliche Beurteilung und Beratung bei Bäderplanungen/Sanierungen

Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt


 
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