Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist das Gesundheitsamt zur Überwachung der Badewasserhygiene verpflichtet. Die rechtliche Umsetzung ist in der Schwimm- und Badewasserverordnung bzw. in der DIN 19643 geregelt. Zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes zählen unter anderem:
• regelmäßige Besichtigungen der Bäder und deren Aufbereitungsanlagen
• die Entnahme von Wasserproben
• die Überprüfung und Auswertung sowie Beurteilung der behördlich veranlassten bzw. von den Betreibern vorgelegten Befunde
• die Durchführung von Messungen über die Wasserqualität
• die fachliche Beurteilung und Beratung bei Bäderplanungen/Sanierungen
Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt
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