Der Kreistag

Der Kreistag ist die Volksvertretung des Saarpfalz-Kreises. Er wird von den wahlberechtigten Einwohnern des Kreises in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt. Der Kreistag des Saarpfalz-Kreises hat 33 Mitglieder.
 
Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, insbesondere setzt er die Haushaltssatzung fest, verabschiedet den Haushaltsplan, erlässt Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten und beschließt über die Einstellung des Personals sowie über die Aus- und Durchführung von Maßnahmen und Projekten.

Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Den Vorsitz führt der Landrat. Er ist aber nicht stimmberechtigt.

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse hat der Kreistag sechs Ausschüsse gebildet, denen jeweils dreizehn Kreistagsmitglieder angehören.


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