Alten-, Behinderten- und Pflegeheime Hygieneüberwachung

Gesetzliche Grundlage für die Tätigkeit des Gesundheitsamtes in Altenheimen ist § 36 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit 
§ 12 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des öffentlichen Gesundheitsdienstes im Saarland vom 19.05.1999 (Gesundheitsdienstgesetz).

Das Gesundheitsamt sucht die entsprechenden Einrichtungen in unregelmäßigen Abständen auf. 
Die Überwachung der Alten- und Pflegeheime durch das Gesundheitsamt richtet sich in erster Linie auf die Einhaltung der Hygiene.

Fachbereich Gesundheitswesen / Gesundheitsamt


 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefon: 06841 104-7132
Telefax: 06841 104-7501
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis