Frühförderung: Heilpädagogische Frühförderung und Komplexleistung Frühförderung

Das o. g. Angebot richtet sich an Kinder vom Säuglingsalter bis zum Eintritt in die Schule. 
Wenn bei Kindern Entwicklungsverzögerungen erkennbar werden, die zu einer Behinderung führen könnten, oder wenn bereits eine Behinderung vorliegt, kann eine Frühfördermaßnahme beantragt werden. Durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen soll erreicht werden, dass die Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen ausgeglichen oder zumindest verbessert werden.

Die heilpädagogische Frühförderung wird in der Kindertageseinrichtung oder auch zu Hause von den Fachkräften der Frühförderstellen durchgeführt.

Wenn neben der heilpädagogischen Frühförderung weitere medizinisch-therapeutische Maßnahmen wie Ergotherapie, Physiotherapie oder Logopädie notwendig werden, können diese Maßnahmen ebenfalls über die Frühförderstelle veranlasst werden (Komplexleistung).

Um heilpädagogische Frühförderung oder Komplexleistung zu beantragen, ist die Kontaktaufnahme mit den o. g. Frühförderstellen notwendig. Auch Fördereinrichtungen außerhalb des Saarpfalz-Kreises führen Frühförderung durch.

Vor Beginn der Förderung ist neben der Entwicklungsdiagnostik im Frühförderzentrum auch eine ärztliche Diagnostik notwendig, die für die o. g. beiden Frühförderstellen im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes des Saarpfalz-Kreises erfolgt.

Die Eltern werden schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Befundberichte des behandelnden Kinderarztes/der Kinderärztin, Klinikberichte oder sonstige medizinische oder psychologische Befundberichte sowie das Vorsorgeheft und Impfbuch sollten zum Untersuchungstermin mitgebracht werden.
Nach Erteilen einer Schweigepflichtentbindung durch die Eltern können von den begutachtenden Ärztinnen/Ärzten weitere Befunde angefordert werden oder ein fachlicher Austausch mit behandelnden Ärzten/Zentren erfolgen.
Der mit der Einladung zugesandte Elternfragebogen sollte ausgefüllt zur Untersuchung vorgelegt werden. Die Mitarbeiterinnen des Gesundheitsamtes des Saarpfalz-Kreises unterstützen Sie beim Ausfüllen des Fragebogens.

Die Untersuchung umfasst im Einzelnen:

• eine Überprüfung des Seh- und Hörvermögens, - sofern es seitens des Entwicklungsstandes 
   des Kindes möglich ist - 
• eine körperliche Untersuchung
• eine orientierende Entwicklungsüberprüfung, insbesondere für die Entwicklungsbereiche 
   motorische Entwicklung, sprachliche Entwicklung, Entwicklung im Bereich 
   Wahrnehmung/Denken und soziale Entwicklung 
• eine Beratung zur Art der Fördermaßnahme
• eine Beratung zum Impfschutz Impfschutz

Ein schriftliches ärztliches Gutachten wird erstellt und an die jeweilige Frühförderstelle weitergeleitet. In einem monatlich stattfindenden Fachausschuss, den die Frühförderstelle einberuft, wird die ärztliche Diagnostik und Behandlungsempfehlung vorgestellt. In diesem Fachausschuss, in dem u. a. ein Vertreter/eine Vertreterin des Kostenträgers (Landesamtes für Gesundheit und Verbraucherschutz in Saarbrücken) anwesend ist, erfolgt die Festlegung, welche Fördermaßnahmen bewilligt werden. Die Eltern können an diesem Fachausschuss teilnehmen.

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Am Forum 1
66386 Homburg 

Telefon: 06841 104-7212
Telefax: 06841 104-7501
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Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

AnsprechpartnerInnen sind:

Caritas-Förderzentrum
Paul Josef Nardini
Siebenpfeifferstr. 4
66482 Zweibrücken
Telefon: 06332 5680-1200
Telefax: 06332 5680-1299

Kinderhilfe Saarpfalz
Interdisziplinäre Frühförder- und Beratungsstelle der Lebenshilfe Saarpfalz
Klaus-Tussing-Straße 2a, Am Kreiskrankenhaus
66386 St. Ingbert
Telefon: 06894 9217-0
Telefax: 06894 9217-17
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