Möchten Sie mit Lebens-Mitteln arbeiten?
Lebens-Mittel bedeuten Essen und Trinken.
Wer mit Lebens-Mitteln arbeitet
und die Lebens-Mittel bei der Arbeit berührt,
der muss vom Gesundheits-Amt
informiert werden.
Das schwere Wort heißt Belehrung.
Bei der Belehrung lernen Sie:
• was Sie über Lebens-Mittel wissen müssen.
• wie Sie mit Lebens-Mittel arbeiten müssen.
Dann bekommen Sie eine Erlaubnis vom Gesundheits-Amt.
Die Erlaubnis heißt: Nachweis für die Arbeit mit
Lebensmitteln.
Sie brauchen einen Nachweis, wenn
Sie Lebensmittel
• herstellen
• verarbeiten
• oder verkaufen
• und dabei die Lebensmittel anfassen.
Zum Beispiel:
• wenn Sie in einem Restaurant arbeiten
• wenn Sie in einer Küche arbeiten
• wenn Sie in einer Gemeinschafts-Einrichtung arbeiten
• wenn Sie in einem Imbiss arbeiten.
Wann kann ich zur Belehrung kommen?
Sie müssen sich im Gesundheits-Amt des Saar-Pfalz-Kreises
zur Belehrung anmelden.
Die Telefon-Nummer ist 0 68 41 – 1 04 83 75. Gehe auf die Seite zurück
Abbildung: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013