Das Gesundheitsamt informiert

Gemäß den RKI-Vorgaben zur Feststellung jener Personen, die nach einer Corona--Infektion als genesen gelten, hat auch das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises seinen Erfassungsmodus umgestellt. Analog zu den geltenden Absonderungsbestimmungen wurden Personen mit einem positiven PCR-Test bereits nach fünf Tagen als genesen geführt. Vergangene Woche erfolgte die Umstellung auf 28 Tage. Das will bedeuten, dass jede mit dem Corona-Virus infizierte Person vier Wochen lang als erkrankt geführt wird. Dies wiederum wird dazu führen, dass sich in den statistischen Veröffentlichungen des RKI und des Gesundheitsministeriums die Zahl der aktiven Corona-Fälle auch im Saarpfalz-Kreis in den nächsten Wochen aufsummieren wird. Nicht davon berührt sind die täglichen Fallzahlen respektive die Inzidenz. Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises macht in diesem Zusammenhang nochmals darauf aufmerksam, dass auch das Genesenenzertifikat erst am 29. Tag nach einem positiven PCR-Test (Tag des Abstrichs) seine Gültigkeit erhält.   

 

 

 

 

 

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis