Das Kreisjugendamt informiert

Die saarländische Landesregierung hat in der Rechtsverordnung vom 15. Dezember weitere Maßnahmen beschlossen, um das Ansteigen der Neuinfektionen zu reduzieren und einer Überlastung der Gesundheitssysteme entgegenzuwirken. Hierzu gehören auch Regelungen für die Kindertageseinrichtungen. Die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und die Ministerin für Bildung und Kultur unterstreichen hierbei, dass die Rechte der Kinder auf Zugang zu den Bildungs- und Betreuungseinrichtungen weitestgehend, unter den Bedingungen der Pandemie und den beschlossenen Maßnahmen, erhalten bleiben sollen.

In den Kindertagesstätten, Großtagespflegestellen und Horten finden im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 keine regulären Betreuungsangebote statt. Die Einrichtungen halten ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kita oder Hort aufrecht. Jedes Kind, das Betreuung braucht, kann auch wie gewohnt ohne weitere Nachweise in seine Einrichtung kommen. Die Sorgeberechtigten entscheiden dies selbst in Abstimmung mit der Einrichtung. Bisher vereinbarte Schließtage bleiben bestehen. „Im Gegensatz zur ersten Pandemiewelle wird keine Notbetreuung über unser Kreisjugendamt koordiniert. Ich schließe mich dem Appell der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten an, für die Zeit des Lockdowns Homeoffice zu ermöglichen, Werks- oder Betriebsferien anzupassen oder für Eltern zusätzliche Möglichkeiten zu schaffen, bezahlten Urlaub zu nehmen. Das sind ungewöhnliche Maßnahmen in einem für alle anstrengenden Jahr. Ich danke allen, die Betreuungsangebote weiter ermöglichen und Eltern im Lockdown unterstützen“, erklärt Landrat Dr. Theophil Gallo an.

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