Die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken im Kreisdienstgebäude und in den Außenstellen wird aufgehoben.

Aufgrund der sich weiter entspannenden Corona-Infektionslage müssen Besucherinnen und Besucher, Kundinnen und Kunden beim Betreten der Kreisgebäude keine Schutzmaske mehr tragen. Diese Regelung gilt ab Montag, dem 21. November.

Eine Ausnahme besteht bei Untersuchungen im Gesundheitsamt. Hier müssen zum Zeitpunkt der Untersuchungen sowie bei Belehrung für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln und in direktem Kontakt zwischen medizinischem Personal und den Patientinnen/Patienten FFP2-Masken oder OP-Masken getragen werden.

 „Wir hoffen sehr, dass sich die Situation nicht wieder umkehrt und die Infektionszahlen in die Höhe schnellen. Dennoch rate ich nach wie vor zur Vorsicht und Besonnenheit. Jeder kann durch das Einhalten von Abständen oder dem freiwilligen Tragen von Schutzmasken seine eigene Gesundheit und die seines Gegenübers schützen. Wir sind aus meiner Sicht mit der bisherigen Handhabung von Schutzmaßnahmen gut „gefahren“ und ich bedanke mich an dieser Stelle ausdrücklich für die verantwortungsvolle und disziplinierte Beachtung durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“, betont Landrat Dr. Theophil Gallo.

Die Kreisverwaltung bittet weiter darum, soweit als möglich auf telefonische bzw. digitale Kommunikation zurückzugreifen und Besuche in den Dienststellen vorab zu terminieren.

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