Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeiter des Saarpfalz-Kreises sind ein multiprofessionelles Team aus Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Erziehungswissenschaftlern, Pädagogen und Psychologen. Sie sind beratend an Grundschulen, Gymnasien und Förderschulen tätig. Schulsozialarbeiter sind nicht nur neutrale Ansprechpartner, sondern auch das Bindeglied zwischen Jugendhilfe und Schule. Sie haben regelmäßige Präsenzzeiten in den Schulen und unterliegen in der Beratung der Schweigepflicht. 

Schulsozialarbeiter sind Ansprechpartner für Schüler, Eltern und Lehrer und bieten u.a. an:

- Beratung und Unterstützung bei schulischen, familiären und persönlichen Problemen
- Beratung, Vermittlung und Begleitung bzgl. geeigneter Hilfeinstitutionen
- Beratung in Krisensituationen
- Vernetzung mit Kooperationspartnern: Schulpsychologischer Dienst, Psychologische Beratungsstelle, Familienhilfezentrum u.v.m.
- Planung von und Mitwirkung bei Präventionsprojekten

Zur Verbesserung der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule wurde 2003 von der Landesregierung in Kooperation mit den Landkreisen das Projekt Schoolworker initiiert. Zum Schuljahr 2020/2021 wurde das Schoolworkerprogramm in das Landesprogramm „Schulsozialarbeit in allgemeinbildenden Schulen im Saarland“ überführt und wird gemeinsam mit dem Ministerium für Bildung und Kultur finanziert.

Ziel ist es, eine engere Verzahnung der beiden Systeme zu erreichen und somit Familien, Kindern und Jugendlichen frühzeitig geeignete, professionelle Hilfen anbieten zu können.

Schulsozialarbeiter sind Fachkräfte der Jugendhilfe. Sie bieten Schülern, Eltern und Lehrern Beratung und Unterstützung an und vermitteln im Bedarfsfall an weitere Fachstellen.

Im Bereich der Prävention bieten Schulsozialarbeiter Unterstützung bei der Initiierung und Durchführung von Projekten an. 
Weiterhin ist es Aufgabe der Schulsozialarbeiter, Schulentwicklung aus dem Blickwinkel der pädagogischen Methoden und Ansätze zu begleiten. Sie sind an den Schulen vor Ort wöchentlich zu fest vereinbarten Sprechstunden ansprechbar. Das Beratungsangebot der Schulsozialarbeiter richtet sich gleichermaßen an Schüler, Eltern und Lehrer.


Schulsozialarbeit

Frau Geib-Walter
 
Talstraße 57 a
66424 Homburg
 
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Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr
In den Schulferien nur nach vorheriger Terminvereinbarung

§ 11 SGB VIII – Jugendarbeit

(1) 1Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. 2Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. 

(2) 1Jugendarbeit wird angeboten von Verbänden, Gruppen und Initiativen der Jugend, von anderen Trägern der Jugendarbeit und den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe. 2Sie umfasst für Mitglieder bestimmte Angebote, die offene Jugendarbeit und gemeinwesenorientierte Angebote. 

(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:

  1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
  4. internationale Jugendarbeit,
  5. Kinder- und Jugenderholung,
  6. Jugendberatung.

(4) Angebote der Jugendarbeit können auch Personen, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, in angemessenem Umfang einbeziehen.

§ 13 SGB VIII Jugendsozialarbeit

(1) Jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern.
(2) Soweit die Ausbildung dieser jungen Menschen nicht durch Maßnahmen und Programme anderer Träger und Organisationen sichergestellt wird, können geeignete sozialpädagogisch begleitete Ausbildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen angeboten werden, die den Fähigkeiten und dem Entwicklungsstand dieser jungen Menschen Rechnung tragen.
(3) Jungen Menschen kann während der Teilnahme an schulischen oder beruflichen Bildungsmaßnahmen oder bei der beruflichen Eingliederung Unterkunft in sozialpädagogisch begleiteten Wohnformen angeboten werden. In diesen Fällen sollen auch der notwendige Unterhalt des jungen Menschen sichergestellt und Krankenhilfe nach Maßgabe des § 40 geleistet werden.
(4) Die Angebote sollen mit den Maßnahmen der Schulverwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, der Träger betrieblicher und außerbetrieblicher Ausbildung sowie der Träger von Beschäftigungsangeboten abgestimmt werden
 
§ 13a SGB VIII Schulsozialarbeit
 
Schulsozialarbeit umfasst sozialpädagogische Angebote nach diesem Abschnitt, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Schulen zusammen. Das Nähere über Inhalt und Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit wird durch Landesrecht geregelt. Dabei kann durch Landesrecht auch bestimmt werden, dass Aufgaben der Schulsozialarbeit durch andere Stellen nach anderen Rechtsvorschriften erbracht werden.

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Am Forum 1
66424 Homburg

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