Die Untersuchung von Schulkindern in Regel- und Förderschulen im Grundschul- und weiterführenden Schulbereich erfolgt auf Antrag z.B. der Schulleitungen, der Schulaufsichtsbehörde, des Landesamtes oder der Jugendhilfe.
Schulärztlichen Stellungnahmen oder Gutachten können z.B. bei folgenden Kontaktanlässen erforderlich sein:
-Schulfehlzeiten
-Medizinischer Expertise zu chronischen Krankheiten/Behinderungen/Lernproblemen
Teilleistungsstörungen/Nachteilsausgleichen
-Krankenhaus-und Hausunterricht
-Schülerbeförderung
-Eingliederungshilfen
-Jugendhilfemaßnahmen
-Sporttauglichkeit
-Seiteneinsteigern vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung