Schulkinder: Untersuchung von Schulkindern

Die Untersuchung von Schulkindern in Regel- und Förderschulen im Grundschul- und weiterführenden Schulbereich erfolgt auf Antrag z.B. der Schulleitungen, der Schulaufsichtsbehörde, des Landesamtes oder der Jugendhilfe.

Schulärztlichen Stellungnahmen oder Gutachten können z.B. bei folgenden Kontaktanlässen erforderlich sein:

-Schulfehlzeiten

-Medizinischer Expertise zu chronischen Krankheiten/Behinderungen/Lernproblemen

 Teilleistungsstörungen/Nachteilsausgleichen

-Krankenhaus-und Hausunterricht

-Schülerbeförderung

-Eingliederungshilfen

-Jugendhilfemaßnahmen

-Sporttauglichkeit

-Seiteneinsteigern vor Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst


Forum 1
66424 Homburg
 
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Telefax: 06841 104-7501
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