Beteiligungen

Der nach §115 KSVG jährlich zu erstellende Beteiligungsbericht liefert einen Überblick über die aktuelle wirtschaftliche Betätigung aller Unternehmen in Privatrechtsform, an denen der Saarpfalz-Kreis unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Nach § 115 Abs. 2 Satz 2 KSVG müssen nur Unternehmen mit einer Beteiligungsquote von mehr als 25% in den Bericht aufgenommen werden.

Der Beteiligungsbericht des Saarpfalz-Kreises geht über diese Einschränkung hinaus und stellt zusätzlich die Beteiligungen an Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, sowie die Mitgliedschaften in Vereinen, Zweckverbänden und Stiftungen dar.

Grundlage sind die geprüften Jahresabschlüsse der beiden vergangenen Geschäftsjahre mit Ausblick auf das laufende Jahr.

Mit dem Beteiligungsbericht des Saarpfalz-Kreises wird den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich über die wichtigsten „Zahlen, Daten und Fakten“ der Beteiligungsunternehmen zu informieren.

Beteiligungsbericht 2019

Beteiligungsbericht 2020

Beteiligungsbericht 2021

Fachbereich Finanzen

Beteiligungsmanagement
 
Herr Biermaier
 
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Rekonstruktionsprojekt im Europäischen Kulturpark (neu)

Konzeption zum weiteren Ausbau des Hofareals der römischen Palastvilla wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit , Energie und Verkehr bewilligt

Nachdem zwischen 2006 und 2013 die West- und Südseite der Hofmauer konserviert und zwei Nebengebäude sowie das Torhaus rekonstruiert wurden, ist für die kommenden Jahre die Konservierung und visuelle Einbindung der Baubefunde an der Ostseite in das Museumsgelände geplant. Hier ist vorgesehen, die Reste der Hofmauer sowie der Nebengebäude B9 und B11 zu konservieren und die Mauern etwas in originaler Technik aufzumauern, wie es auch an der Westseite des Hofareals umgesetzt wurde. Das Gebäude B8 soll rekonstruiert werden, um dem Besucher mit den Eckpunkten des Hofareals dessen Dimensionen besser veranschaulichen zu können.

Das Gebäude B10 ist das letzte bekannte, noch nicht vollständig untersuchte Nebengebäude der Villa. Es weist einen außerordentlich guten Erhaltungszustand. Da bei den übrigen Baubefunden für den Besucher der Originalzustand während der Ausgrabung nicht mehr nachvollzogen werden kann, ist hier vorgesehen, die Mauer- und Bodenreste in situ zu konservieren. Hierfür soll ein moderner Schutzbau über das Gebäude gesetzt werden, welcher sich an den Außenmaßen des Gebäudes orientiert.

Neben den geplanten Maßnahmen an der Ostseite der Villa besteht bei der Rekonstruktion B6 an der Westseite, die heute als Museum und Besuchertaverne genutzt wird, die Notwendigkeit in der Nähe Funktionsräume für den Parkbetrieb bereitzustellen. Aus diesem Grund wird die originalgetreue Rekonstruktion des benachbarten Gebäudes B5 geplant, das optisch passend ist und den Besuchern zudem hilft, das
Gesamterscheinungsbild der Anlage besser nachvollziehen zu können.

Bei dem Gebäude B8 handelt es sich um eine Teilrekonstruktion, basierend auf den historischen Funden aus der Römerzeit vor Ort. Die neue Bodenplatte kragt über die erhaltenen Fundamente und Sockelwände aus und wird bis zur Traufhöhe in historischem Stil rekonstruiert. Bei der Dachkonstruktion und den Anbauten handelt es sich um moderne Interpretationen der ursprünglichen Raumvolumina, ausgeführt in Stahl-Skelettkonstruktionen.

Der rückwärtige Anbau wird ergänzend von einer vorgehängten Betonfassade umhüllt. Das Schmetterlingsdach des Hauptbaukörpers besteht aus einer Stahlkonstruktion mit rot eingefärbter Zinkblecheindeckung. Das anfallende nicht belastete Regenwasser wird zur Versickerung/ Verdunstung gebracht.

Das Gebäude dient in erster Linie der Konservierung und zur Inszenierung des historischen Befundes (insbesondere im Bereich des rückwärtigen Anbaus), kann aber außerdem als Schlechtwetteralternative für Schulmodule, z. B. Töpferkurse o. ä. und kleineren Veranstaltungen der Stiftung Europäischer Kulturpark dienen. Das Gebäude wird barrierefrei erschlossen.

 

Das rekonstruierte Gebäude B8 (oben)

Bei dem Gebäude B10 (unten) handelt es sich um einen reinen Schutzbau für die historischen Funde aus der Römerzeit. Die Grundmauern und wertvollen Estrichflächen werden mit einer Stahlskelettkonstruktion mit einer vorgehängten Betonfassade umhüllt, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen.

Das Schmetterlingsdach besteht aus einer Stahlkonstruktion mit rot eingefärbter Zinkblecheindeckung. Das anfallende nicht belastete Regenwasser wird zur Versickerung/ Verdunstung gebracht. Das Gebäude wird barrierefrei von der vorhandenen Wegfläche her erschlossen. Im Inneren entsteht eine Stegkonstruktion, die über die historischen Funde hinweg läuft und den Besucher die Funde erkunden lässt.

Zur Historie: Bislang war es für den Europäischen Kulturpark eines der wichtigsten Ereignisse seit seiner Gründung; mit der offiziellen Einweihung des römischen Gebäudes B6 erhielt das Freiluftmuseum auf der deutsch-französischen Grenze neue Ausstellungs- und Museumsflächen inklusive Taverne und Toilettenanlage.

Nach der Rekonstruktion des Torhauses (B7) und der Scheune (B1) in den Jahren 2006 und 2007 war ein für den Besucher nachvollziehbares Hofareal entstanden, wie es in der Römerzeit an gleicher Stelle im Tal der Blies einmal stand. Das Gebäude B6 wurde so gestaltet, dass das Obergeschoss als neuer Museums- und Ausstellungsraum genutzt werden kann und im Erdgeschoss eine römische Taverne mit rund 50 Sitzplätzen und eine adäquate Toilettenanlage beherbergt.

Aber nicht nur der neue Ausstellungsraum stand im Mittelpunkt des Interesses, auch die neue Taverne im Erdgeschoss: Damit wurde 2007 eine gastronomische Bereicherung geschaffen, die vielen Besuchern im Europäischen Kulturpark bislang fehlte.

Detaillierte Informationen erhalten auf der Website des Kulturparks.

 

                  

Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Saarlandes und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

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Herr MunzEuropäischer Kulturpark Reinheim
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Saarpfalz. Blätter für Geschichte und Volkskunde

Die „Saarpfalz-Blätter“ decken ein breites Themenspektrum ab. Die Palette reicht von Archäologie und historischer Anthropologie („Volkskunde“) über Kunst-, Kirchen- und Medizingeschichte und Lokal- und Regionalgeschichte. Auch die Denkmalproblematik, Literatur, Geologie und Biographien sind berücksichtigt. Mehr als 200 Autorinnen und Autoren steuerten Beiträge bei. Als ergiebiger Fundus nicht zuletzt von wertvollen Quelleneditionen dient die „Saarpfalz“ auch der regional- und lokalgeschichtlichen Forschung.

Nachdem der Saarpfalz-Kreis 1983 die Erstausgabe dieser Schriftenreihe herausgegeben hatte, erschien das wissenschaftliche Periodikum ab 1984 in regelmäßiger, vierteljährlicher Folge. Initiiert vom damaligen Heimat- und Denkmalpfleger Heinz Spies († 1983), übernahm ab dem zweiten Heft dessen Nachfolger im Amt, Bernhard Becker, die Leitung der Redaktion.[1] In dieser arbeiteten u. a. Silvia Altemoos (Museologie), Martin Baus (Geschichte), Doris Grieben (Geschichte), Jutta Schwan (Kunstgeschichte) und Stefan Tholl (Kunstgeschichte) mit. Bis Juni 2020 erschienen insgesamt 145 regelmäßige Ausgaben dieser Zeitschrift, die aufgrund ihrer Gestaltung als „Gelbes Heftchen“ geläufig ist. Darüber hinaus wurde jedes Jahr ein Sonderheft publiziert, das sich jeweils einem speziellen Thema widmete.

Im Moment sind Vorbereitungen zugange, die seit Juni 2020 unterbrochene Lieferung in neuer Aufmachung und verminderter Periodizität wieder anlaufen zu lassen.

preview  Hier gelangen Sie zum Register der bereits digitalisierten "Saarpfalz-Blätter".

Büro des Landrats, Kulturmanagement


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Bekanntmachung vergebener Aufträge

Gemäß § 30 Abs. 1 UVgO informiert der Auftraggeber nach der Durchführung einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer auf seinen Internetseiten oder auf Internetportalen.

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei
1. Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 € ohne Umsatzsteuer
2. Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 € ohne Umsatzsteuer
übersteigt.

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