Fachbereich Kreispolizeibehörde, Untere Bauaufsicht

Kreispolizeibehörde 
Uniformen tragen sie nicht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreispolizeibehörde. Dennoch erfüllen sie polizeiliche, genauer gesagt verwaltungspolizeiliche, Aufgaben.

Vom Jagdschein bis zum Jahrmarkt 
Zu den Tätigkeitsfeldern der Kreispolizeibehörde gehören unter anderem das Jagd- und Waffenrecht, die Unterbringung von psychisch- und suchtkranken Personen, das Makler-, Schornsteinfeger- und Heilpraktikerwesen, die Unabkömmlichstellung Wehr- und Zivildienstpflichtiger, das Versammlungsrecht, die Überprüfung von Spielhallen sowie die Genehmigung von Spezial- und Jahrmärkten.

Katastrophenschutz 
Zur Kreispolizeibehörde gehört auch der Katastrophenschutz, dessen Hauptaufgabe in der Gefahrenabwehr liegt. Die Katastrophenschutzbehörde fasst alle Organisationen und Einrichtungen wie Feuerwehr, THW und Rettungsdienste im Saarpfalz-Kreis unter einer einheitlichen Leitung zusammen, um die wirksame Bekämpfung einer Katastrophe und ihrer Folgen sicherzustellen. Professionelle Katastrophenpläne und regelmäßige Übungen sorgen dafür, dass im Katastrophenfall Schäden und Verluste so gering wie möglich gehalten werden.

Untere Bauaufsichtsbehörde
Wer sich als Bauwilliger den Traum vom Eigenheim erfüllen will oder die Vergrößerung seines bestehenden Eigenheimes beabsichtigt, findet kompetente Ansprechpartner bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde, sofern die Baumaßnahme auf dem Gebiet der Städte Bexbach, Blieskastel oder in den Gemeinden Gersheim, Kirkel oder Mandelbachtal verwirklicht werden soll. Die Stadtverwaltungen in Homburg und St. Ingbert unterhalten eigene Bauaufsichtsbehörden. 

Zu den Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehört neben der Bearbeitung von Bauanträgen nach den geltenden Bauvorschriften vor allem die Beratung Bauwilliger. 
 
Die Untere Bauaufsichtsbehörde erbringt aber nicht nur Dienstleistungen. Sie ist auch als Eingriffsverwaltung tätig. Das erfahren all diejenigen, die bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung, Instandsetzung oder dem Abbruch baulicher Anlagen gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Feststellungen derartiger Zuwiderhandlungen obliegen den Baukontrolleuren des Saarpfalz-Kreises, die meistens aufgrund von Anzeigen von Nachbarn in Aktion treten. Zahlreiche "Fliegenden Bauten" (wie Bierzelten oder Fahrgeschäften) auf Volksfesten bedürfen einer bauaufsichtlichen Abnahme. Auch dafür und für den Erlass baupolizeilicher Anordnungen, Verfügungen und deren Durchsetzung mit Verwaltungszwang ist die Untere Bauaufsicht zuständig.


Fachbereich Kreispolizeibehörde, Untere Bauaufsicht
 
Frau Spaniol
Fachbereichsleiterin
 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7239
 
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Dienstzeiten: Montag und Dienstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr

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