Die deutsche Staatsangehörigkeit wird von Ausländern durch Einbürgerung erworben. Der Antrag auf Einbürgerung wird seit dem 01.07.2011 nicht mehr bei den Städten und Gemeinden des Saarpfalz-Kreises, ausgenommen der Mittelstadt St. Ingbert, gestellt, sondern bei der Kreisverwaltung direkt.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Saarpfalz-Kreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.
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