Bauvorbescheid

Gemäß § 76 Landesbauordnung (LBO) ist auf Antrag ein Vorbescheid zu einzelnen Fragen zu einem Bauvorhaben zu erteilen.

Das Vorbescheidsverfahren dient überwiegend dazu, vor Erstellung eines Bauantrages das geplante Bauvorhaben auf seine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.
Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es sich z.B. um ein unbebautes Grundstück am Ortsrand handelt oder bspw. ein Gewerbebetrieb in einem Wohngebiet eröffnet werden soll.

Darüber hinaus kann auch die Zulässigkeit des Vorhabens nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. Naturschutz, Wasserschutz Bodenschutz, Denkmalschutz, etc. Gegenstand der Bauvoranfrage sein. Weiterhin kann durch das Vorbescheidsverfahren auch eine für das geplante Bauvorhaben erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans (z.B. Änderung der Dachform, Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche, etc.) zum Gegenstand haben.

Mit dem Vorbescheid werden einzelne Fragen vorweg von der Bauaufsichtsbehörde rechtsverbindlich beantwortet. Ein Vorbescheid stellt einen rechtsmittelfähigen Bescheid dar, welcher drei Jahre Gültigkeit besitzt.

Für die Erteilung eines Vorbescheides fallen Gebühren an.

Folgende Unterlagen sind für die Antragsstellung mindestens dreifach einzureichen: 

- Formblatt Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides
- Formblatt Beschreibung Baugrundstück

Diese Unterlagen können Sie hier  Saarland - Downloads herunterladen und ausfüllen.

- Sofern ein Bebauungsplan besteht, ist ein Auszug aus dem Bebauungsplan (diesen bekommen Sie beim Bauamt der jeweiligen Gemeinde/Stadt) vorzulegen
- Einzeichnung des geplanten Bauvorhabens auf einem Lageplan inklusive Maßangaben

Amtlicher Lageplan vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation, nicht älter als drei Monate.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

Für den Bereich Mandelbachtal und der Stadt Blieskastel
Frau Jung
Telefon: 06841 104-8399
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Für den Bereich der Stadt Bexbach und der Gemeinden Kirkel und Gersheim
Frau Egger
Telefon: 06841 104-8534
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Am Forum 1
66424 Homburg

Telefax: 06841 104-7153
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde


  Betriebsbeschreibung Landwirtschaft

 

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


Formulare zum Bauen finden Sie unter:  Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen

 

Bereitstellung durch das Statistische Landesamt


Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen:  Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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