Abbruch baulicher Anlagen

Nach § 61 Abs. 4 S. 1 Landesbauordnung (LBO) ist die Beseitigung von

- verfahrensfreien Gebäuden im Sinne des § 61 Abs. 1 LBO,
- freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3, und
- sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m

verfahrensfrei. Bestimmungen zur Einteilung in verschiedene Gebäudeklassen enthält § 1 Abs. 3 LBO.

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen gemäß § 61 Abs. 4 S. 2 LBO mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Der Abbruchanzeige sind die sich aus § 12 der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) ergebenden Unterlagen beizufügen. Im Zusammenhang mit der Beseitigung ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht in Selbst- oder Nachbarschaftshilfe ausgeführt werden dürfen, sondern die Beauftragung von Unternehmen erforderlich ist.

Erforderliche Unterlagen für die Anzeige eines Abbruchs:

- Formular Anzeige einer beabsichtigten Beseitigung von Anlagen
- Abgangsbogen / Zählkarte für Statistisches Amt

Abrufbar unter:

https://www.saarland.de/mibs/DE/portale/bauenundwohnen/informationen/bauaufsicht-technik/baurecht/baurecht.html

https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet

Weitere Unterlagen:

- Zeichnungen/Fotos
- Ermittlung des umbauten Raums.

Geschäftsbereich 1: Zentrale Steuerung, Sicherheit und Ordnung

 
Am Forum 1
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7153
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Weitere AnsprechpartnerInnen:

Zuständigkeit Stadt Blieskastel

Frau M.Sc. Sedita
Telefon: 06841 104-8560
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Frau M.A. Ehrmantraut (Vertretung)
Telefon: 06841 104-8319
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Zuständigkeit Gemeinde Kirkel

Herr Dipl. Ing. Gesang
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Zuständigkeit Stadt Bexbach

Herr Dipl.-Ing. Korst
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Zuständigkeit Gemeinden Mandelbachtal und Gersheim

Frau Dipl.- Ing. (FH) Spickermann
Telefon: 06841 104-8396
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Zuständigkeit Gemeinde Gersheim

Frau M.A. Ehrmantraut
Telefon: 06841 104-8319
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Dienstzeiten: Montag bis Donnerstag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.15 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass Dienstags und Donnerstags keine telefonische Beratung stattfindet. Im Akutfall ist die UBA jedoch telefonisch erreichbar.

Bereitstellung durch die Oberste Bauaufsichtsbehörde


Formulare zum Bauen finden Sie unter:  Vordrucke Saarland - Bauen und Wohnen

 

Bereitstellung durch das Statistische Landesamt


Erhebungsbögen können Sie online, einschließlich der erforderlichen Identifikationsnummer, unter folgender Adresse abrufen:  Bautätigkeitsstatistik Online.
Der Erhebungsbogen ist vollständig am PC ausfüllbar und ausdruckbar.

Kontakt

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