Das Job-Center

Warum hat der Saarpfalz-Kreis ein Job-Center?

Wenn man nicht arbeitet,

verdient man kein Geld.


Ohne Geld kann man

  kein Essen kaufen,

  keine Kleider kaufen und

 
keine Wohnung bezahlen.


Das Job-Center kann helfen,

wenn man keine Arbeit hat,

und kein Geld verdient,

oder wenn man eine Arbeit hat

und wenig Geld verdient.

Wann zahlt das Job-Center Geld?

Dafür hat das Job-Center Regeln.

Die Regeln stehen in einem Gesetz-Buch.

Das Gesetz-Buch heißt Sozial-Gesetz-Buch 2

 

Sie müssen für das Geld beim Job-Center

einen Antrag stellen.

Den Antrag bekommen Sie vom Job-Center.

Das Geld wird vom Job-Center ausgerechnet.

 

Jede Person bekommt einen bestimmten Betrag.

Das schwierige Wort heißt: Regel-Bedarf

 

Das Job-Center zahlt auch Geld für

die Wohnung oder das Haus

und Geld für Heizung.

Das schwierige Wort heißt: Kosten der Unterkunft

 

Ihre Kinder bekommen auch Geld.

Damit können Ihre Kinder

zum Beispiel

  • in einem Verein mitmachen

  • zur Nachhilfe gehen

 •  Ausflüge im Kindergarten oder
in der Schule mitmachen,

 •  in der Schule oder im KindergartenMittag essen

 

Das Job-Center kann Sie beraten.

Und vielleicht Geld an Sie zahlen.

 

Wie ist das mit der Arbeit?

Das Job-Center hilft allen,

die keine Arbeit haben.                                

Das Ziel ist, Sie gehen wieder arbeiten.

Sie verdienen Geld.

Das Job-Center kennt viele Firmen.

Die Leute vom Job-Center wissen,

welche Arbeit es in einer Firma gibt.

Die Leute vom Job-Center sprechen mit Ihnen,

ob die Arbeit richtig für Sie ist.

Für die Suche einer Arbeit gibt es auch Geld.

Zum Beispiel: Geld für Bewerbungen

 

Das ist auch noch wichtig:

Wenn sich etwas ändert,

müssen Sie das dem Job-Center sagen.

Wenn sich etwas bei dem Geld ändert:

 
 Sie haben eine Arbeit gefunden.

 •  Sie verdienen mehr Geld.

   Sie verdienen weniger Geld.

 •  Sie haben Geld bekommen.

Wenn sich etwas in der Familie ändert:

 •  Sie heiraten.

 •  
Sie lassen sich scheiden.

 •  Sie haben eine Kind bekommen

oder Ihre Frau oder Partnerin

hat ein Kind bekommen.


Wenn Sie krank sind:

Sprechen Sie mit dem Job-Center

wenn Sie krank sind

und der Arzt Ihnen

eine Bescheinigung gegeben hat.

 

Neue Wohnung

Sprechen Sie mit dem Job-Center,

wenn Sie eine neue Wohnung möchten.

 

Termine

Das Job-Center schreibt Ihnen einen Brief,

wenn es mit Ihnen sprechen möchte.

In dem Brief stehen der Tag und die Uhrzeit.

 

Ihre Meinung ist wichtig:

Schreiben Sie dem Job-Center einen Brief,

wenn Ihnen etwas nicht gefallen hat.

Oder schreiben Sie ein E-Mail an:

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Wo finde ich das Job-Center?

 

Gehen Sie zum Job-Center Homburg,

wenn Sie in Homburg, Bexbach oder Kirkel leben.

Die Adresse ist:

Talstraße 57

66424 Homburg

Die Telefon-Nummer ist 0 68 41 –  92 23 0.

 

 

Gehen Sie zum Job-Center St. Ingbert,

wenn Sie in St. Ingbert leben.

Die Adresse ist:

Rickertstraße 23

66386 St. Ingbert

Die Telefon-Nummer ist 0 68 41 –  92 23 0.

 

Gehen Sie zum Job-Center Blieskastel,

wenn Sie in Blieskastel, Gersheim

oder Mandelbachtal leben.

Die Adresse ist:

Florianstraße 5

66440 Blieskastel

Die Telefon-Nummer ist 0 68 42 –  96 12 90.

 

Das Job-Center kann man besuchen:

von Montag bis Freitag

von 8 Uhr bis 12 Uhr 30.

 

Sie können mit dem Job-Center telefonieren:

Montag bis Donnerstag: von 8 Uhr bis 15.30 Uhr

Freitag: von 8 Uhr bis 15 Uhr



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Abbildungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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