Arbeiten mit Lebensmitteln

Möchten Sie mit Lebens-Mitteln arbeiten?

Lebens-Mittel bedeuten Essen und Trinken.

Wer mit Lebens-Mitteln arbeitet

und die Lebens-Mittel bei der Arbeit berührt,

der muss vom Gesundheits-Amt

informiert werden.

Das schwere Wort heißt Belehrung.

 

Bei der Belehrung lernen Sie:

   • was Sie über Lebens-Mittel wissen müssen.

   • wie Sie mit Lebens-Mittel arbeiten müssen.


Dann bekommen Sie eine Erlaubnis vom Gesundheits-Amt.

Die Erlaubnis heißt: Nachweis für die Arbeit mit

Lebensmitteln.

 

Sie brauchen einen Nachweis, wenn

Sie Lebensmittel

   • herstellen

   • verarbeiten

   • oder verkaufen

   • und dabei die Lebensmittel anfassen.

Zum Beispiel:

   • wenn Sie in einem Restaurant arbeiten

   • wenn Sie in einer Küche arbeiten

   • wenn Sie in einer Gemeinschafts-Einrichtung arbeiten

   • wenn Sie in einem Imbiss arbeiten.

 

Wann kann ich zur Belehrung kommen?

Sie müssen sich im Gesundheits-Amt des Saar-Pfalz-Kreises

zur Belehrung anmelden.

Die Telefon-Nummer ist 0 68 41 – 1 04 83 75.


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Abbildung: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013

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Am Forum 1
66424 Homburg

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(0 68 41) 1 04 - 0

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