Rechnungs-Prüfungs-Amt

Für die Arbeit in den Verwaltungen

gibt es Regeln.


Das schwere Wort für Regeln ist Gesetz.

Alle Gruppen im Landrats-Amt

müssen sich an die Gesetze halten.

Unsere Gruppe im Landrats-Amt kontrolliert

die Arbeit von anderen Gruppen.

Unsere Gruppe heißt Rechnungs-Prüfungs-Amt.

Das Landrats-Amt muss ein

Rechnungs-Prüfungs-Amt haben.

Das steht in einem Gesetz.

 

Was macht das Rechnungs-Prüfungs-Amt?

Das Rechnungs-Prüfungs-Amt kontrolliert,

ob sich die anderen Gruppen an die Gesetze halten.

Und es kontrolliert, ob die anderen Gruppen

die Einnahmen und Ausgaben richtig aufschreiben.

Der Chef vom Landrats-Amt kann

dem Rechnungs-Prüfungs-Amt auch

andere Prüfungs-Aufgaben geben.

In die Arbeit vom Rechnungs-Prüfungs-Amt

darf sich niemand einmischen.

Das Rechnungs-Prüfungs-Amt kontrolliert

auch die Verwaltungen

von einigen Städten und Dörfern,

die zum Kreis gehören.

Das haben diese Städte und Dörfer

mit dem Kreis vereinbart.

Das Rechnungs-Prüfungs-Amt hilft den

Verwaltungen richtig zu arbeiten und

gut mit dem Geld umzugehen.

Die Entscheidungen im Kreis, den Städten

und Dörfern werden von Räten getroffen.

Die Räte heißen Kreis-Tag,

Stadt-Rat oder Gemeinde-Rat.

Die Bürger wählen die Menschen,

die die Entscheidungen in den Räten treffen.

Das Rechnungs-Prüfungs-Amt hilft auch

dem Kreis-Tag, den Stadt-Räten

und Gemeinde-Räten.

 

Haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an.

Sigrid Kasper hilft Ihnen weiter.

Die Telefon-Nummer ist 06841 – 1 04 80 95.


Gehe auf die Seite zurück

 

Abbildungen: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel 2013

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis