Junge Biosphäre – Koordination für nachhaltige Jugendarbeit im Saarpfalz-Kreis

Seit 2020 arbeitet der Saarpfalz-Kreis mit dem Biosphärenzweckverband Bliesgau zusammen, um mit dem Projekt „Junge Biosphäre“ Jugendliche und junge Erwachsene für ökologische und nachhaltige Themen zu begeistern und ihre Mitbestimmung und Beteiligung in Ort, Gemeinden und im Kreis zu stärken. Informationen zu bisher durchgeführten Projekten und Veranstaltungen gibt es auf  www.junge-biosphaere.de.

Jugendliche, die sich für Umwelt, Klimaschutz und Nachhaltigkeit interessieren, können sich bei der „Jungen Biosphäre“ engagieren und zusammenkommen. Sie haben die Möglichkeit, mit unserer Hilfe Kleinprojekte durchzuführen oder aber auch als Mitglieder*innen einer Input-Gruppe an der Planung von Veranstaltungen oder Workshops mitmachen. Die „Junge Biosphäre“ baut nämlich auf die Ideen Jugendlicher und was diese sich für ihre Heimat wünschen, damit sie für junge Menschen attraktiv bleibt.
Egal, ob man eine Tauschparty organisieren will, Blühflächen für Insekten im Ort errichten oder vor dem Jugendclub ein Hochbeet bauen will – wir freuen uns auf nachhaltige Ideen! Bei der Umsetzung der Projektideen können die jungen Menschen natürlich aktiv und eigenverantwortlich sein – Hilfe und Unterstützung aber auch jederzeit durch uns erhalten.

Ein Projekt der Jungen Biosphäre ist das "Gartenprojekt Spohns Haus", bei dem der Lehrgarten des Schullandheims in Gersheim umgestaltet wurde (zum Betrachten der Bilder bitte auf das Lupensymbol klicken).

Fotos: Manuela Meyer, Biosphärenzweckverband Bliesgau


Frau Klingler
Koordinatorin für nachhaltige Jugendarbeit beim Kreisjugendamt Homburg
 
Telefon: 06842 96009-21
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Sitz beim Biosphärenzweckverband Bliesgau
Paradeplatz 4
66440 Blieskastel 

Fit für die Kita - Onlinekurs

 

Der Online-Kurs „Fit für die Kita“ richtet sich an alle Eltern, deren Kind bald die Kita besuchen wird. Anhand von Erklärvideos werden in fünf verschiedenen Sprachen alle Themen rund um die Kita und den Kita-Einstieg erklärt.


  HIER geht's zum Online-Kurs.

Hier geht's zum Online-Kurs via QR-Code:

 

 

 

 


Für nähere Infos zum Kurs schauen Sie sich gerne die Elternbroschüre an!

Zum Download der Flyer auf die nachfolgenden Bilder klicken:
                 
              Flyer in deutsch:                                       Flyer in arabisch:                                   Flyer in türkisch:

    

 

                Flyer in bulgarisch:                                Flyer in englisch:

  

 

Kontakt:

Grundsatzangelegenheiten Soziale Dienste, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung, besondere Aufgaben


Frau Braun
Kindheitspädagogin (B.A.)
Fachkraft Kita-Einstieg
Telefon: 06841 104-8574

Frau Doll-Marx
Sozialarbeiterin /-pädagogin (B.A.)
Koordinatorin „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung
Telefon: 06841 104-8186

 

Jugendamt Saarpfalz-Kreis
Talstraße 57 b
66424 Homburg


Telefon allgemein: 06841 104 -8104
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

 


 

[/tab_item][/tab]

Wirtschaftliche Erziehungshilfe

Aufgaben

Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) kümmert sich um die finanziellen Aspekte der vielfältigen Einzelfallhilfen im Rahmen des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII). In Zusammenarbeit mit pädagogischen und medizinisch-psychologischen Fachdiensten entscheidet die Wirtschaftliche Jugendhilfe über die jeweils erforderliche und geeignete Hilfe. Dabei geht sie so weit wie möglich auf die Wünsche der Leistungsberechtigen ein. Leistungen der Jugendhilfe können wie folgt erbracht werden:

- in ambulanter Form (Ihr Kind wohnt weiterhin zuhause): in den meisten Fällen müssen Sie keine Kostenbeiträge zahlen.

- in teilstationärer Form (Ihr Kind wird in einer Tagesgruppe/Tagespflege oder teilweise in einer Einrichtung betreut, wohnt aber weiterhin zuhause): der Kostenbeitrag richtet sich nach der finanziellen Situation der Person, mit dem Ihr Kind zusammenlebt.

- in stationärer Form (Ihr Kind wohnt in einer Einrichtung, einer Pflegefamilie oder sonstigen betreuten Wohnform). Sie zahlen das Kindergeld als Kostenbeitrag an das Jugendamt und zusätzlich wird geprüft, ob Sie aufgrund Ihres Einkommens weitere Kostenbeiträge zahlen müssen.

Zu den Leistungen und Aufgaben der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören:   

- die Gewährung von Leistungen für junge Menschen in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe (z.B. Heime, Wohngruppen) oder in Pflegefamilien
- die Gewährung von Leistungen für junge Menschen in teilstationären Einrichtungen der Jugendhilfe (Tagesgruppe/Tagespflege)
- die Gewährung von ambulanten Leistungen für junge Menschen und Eltern in der Familie (z.B. Erziehungsberatung, Erziehungsbeistandschaft, Sozialpädagogische Familienhilfe)
- die Gewährung von Leistungen bei der Versorgung von Kindern in Notsituationen (z.B. wenn der Elternteil, der die überwiegende Betreuung des jungen Menschen übernommen hat, wegen einer Krankheit ausfällt)
- die Gewährung von Leistungen bei Inobhutnahme von jungen Menschen
- die Unterbringung in Einrichtungen für Mütter oder Väter und Kinder
- die Gewährung von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte und von seelischer Behinderung bedrohte junge Menschen
- Hilfen im Rahmen der Jugendsozialarbeit

Zugang zu den Hilfen erlangen die Hilfesuchenden entweder direkt durch die Mitarbeitenden der wirtschaftlichen Jugendhilfe oder über die zuständigen Mitarbeitenden der Bezirkssozial- und Pflegekinderdienste. In Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten wird von der wirtschaftlichen Jugendhilfe aus verwaltungsrechtlicher Sicht geprüft und entschieden, ob die Voraussetzungen für eine Hilfe zur Erziehung vorliegen.

Anspruchsberechtigt ist der Leistungsberechtigte für die erzieherische Hilfe. Dies ist bei der

- Hilfe zur Erziehung der Personensorgeberechtigte,
- Eingliederungshilfe das Kind,
- Hilfe für junge Volljährige der junge Volljährige.

Die Heranziehung zu den Kosten der gewährten Hilfe durch Leistungsbescheid des Jugendamts ist ebenfalls Aufgabe der wirtschaftlichen Jugendhilfe.

Wir benötigen Ihr monatliches Einkommen von Januar bis Dezember (vorzugsweise den Steuerbescheid) von dem Kalenderjahr, bevor die Jugendhilfeleistung beginnt. Wenn Sie in dieser Zeit durchgängig bei einem Arbeitgeber gearbeitet haben, genügt es, wenn Sie uns die Abrechnung vom Dezember mit den ausgewiesenen Jahreswerten zukommen lassen.

Beziehen Sie Arbeitslosengeld I oder II (ALG I oder ALG II), legen Sie bitte die Bescheide des betreffenden Jahres vor.

Beziehen Sie Rente, benötigen wir von Ihnen die Rentenmitteilungen des betreffenden Jahres.

Beziehen Sie Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder aus Gewerbe, reichen Sie bitte den letzten vorliegenden Steuerbescheid ein.e

Fachbereich Familien- und Jugendhilfe/Jugendamt


Sachgebiet Wirtschaftliche Erziehungshilfe
 
Frau Wendland
 
Talstraße 57 b
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7105
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Kita-Einstieg

„Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ im Saarpfalz-Kreis

Kita-Einstieg richtet sich an Familien mit Kindern von 0-6 Jahren, insbesondere an Familien mit Migrations- oder Fluchthintergrund.

Kita-Einstieg berät und unterstützt Sie

• bei der Kitaplatzsuche
• bei drohendem Kitaplatz-Verlust, z.B. durch Hilfe beim Stellen/Ausfüllen von Anträgen oder durch Teilnahme an Krisengesprächen in der Kita

Kita-Einstieg begleitet Sie bei Bedarf

• zu Aufnahmegesprächen
• in der Eingewöhnungsphase
• zu internen Stellen im Jugendamt
• zu externen Institutionen/Anlaufstellen

Kita-Einstieg macht Angebote, wie z.B.

• offene Sprechstunden
• Gruppenangebote
• Elternkurse

Die Angebote sind je nach Region sehr unterschiedlich.

Die Mitarbeiterinnen von Kita-Einstieg beraten und informieren Sie gerne und kommen bei Bedarf auch zu Ihnen nachhause!

Das Angebot des Onlinekurses "Fit für die Kita", mit Flyern in fünf verschiedenen Sprachen, finden Sie hier.

  HIER geht's zum Online-Kurs.

Hier geht's zum Online-Kurs via QR-Code:

 

 

 

 

 

 

Grundsatzangelegenheiten Soziale Dienste, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung, besondere Aufgaben


Frau Braun
Kindheitspädagogin (B.A.)
Fachkraft Kita-Einstieg
Telefon: 06841 104-8574

Jugendamt Saarpfalz-Kreis
Talstraße 57 b
66424 Homburg

Telefon allgemein: 06841 104 -8104
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Jugendzentren

Der Saarpfalz-Kreis fördert und unterstützt Jugendzentren und Jugendclubs. Diese Einrichtungen dienen als Treffpunkte und Anlaufstellen für Jugendliche, in denen sie ohne Konsumzwang ihre Freizeit verbringen und soziales Verhalten einstudieren können. Gerade im ländlichen Raum, wo es Jugendlichen oft an alternativen Freizeitmöglichkeiten mangelt, sind Jugendzentren und Jugendclubs besonders wichtig.

Wir helfen bei Neugründungen mit Informationen, Weiterbildungsveranstaltungen für ehrenamtlich Tätige und finanzieller Förderung.

Herr Dittgen
 
Talstraße 57 b
66424 Homburg
 
Telefax: 06841 104-7105
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung

Kontakt

Am Forum 1
66424 Homburg

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(0 68 41) 1 04 - 0

Rechtssicherer Kontakt

Kreissparkasse Saarpfalz

IBAN: DE92 5945 0010 1010 9122 00
BIC: SALADE51HOM
ID e-Rechnung: 10045000-9060000001-35

Der Saarpfalz-Kreis