Stiefkindadoption

Für Minderjährige, die mit einem leiblichen Elternteil und dessen neuem Ehepartner zusammenleben, kann die Adoption durch den Stiefelternteil helfen, sich rechtlich gesichert in diese neue Familie zu integrieren. Dies gilt insbesondere, wenn der andere leibliche Elternteil seine Beziehungen zum Kind nicht mehr aufrecht erhält. Seine Einwilligung zur Adoption ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie kann unter besonderen Voraussetzungen durch das Vormundschaftsgericht ersetzt werden.

Unterhaltsangelegenheiten sollen für die Annahme des Kindes durch den Stiefelternteil keine vordergründige Rolle spielen. Die Interessen der übrigen Kinder müssen ebenfalls bedacht werden.

Zum Verfahrensablauf sehen Sie bitte unter den Stichworten "Adoption" und "Adoptivbewerber" nach.

Jugendamt / Adoptionsvermittlungsstelle


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Frau Weber
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