Lebt ein Kind auf Dauer bei Verwandten und ist seine Integration in dieser neuen Familie vollständig möglich, besteht die Möglichkeit, dass dieses Kind auch von Verwandten als Kind angenommen wird (Adoption).
Voraussetzungen sind auch hierbei, dass zwischen dem Kind und seinen Verwandten ein Eltern-Kind-Verhältnis entstanden ist.
Die gesetzlichen Vorschriften entsprechen denen der Stiefkindadoption oder der Adoption (siehe dort).
Jugendamt / Adoptionsvermittlungsstelle
Frau Reugels
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Frau Weber
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