Die Vormundschaft über Minderjährige beinhaltet deren gesetzliche Vertretung. Die Aufgaben können völlig unterschiedlich und im Einzelfall nicht vorhersehbar sein. Man unterscheidet gesetzliche und bestellte Vormundschaften.
Die Vormundschaft des Jugendamtes tritt zum Beispiel Kraft Gesetzes ein,
• bei der Geburt des Kindes einer minderjährigen Mutter oder
• wenn die Eltern in die Annahme ihres Kindes
eingewilligt haben (§ 1751 BGB), die Adoption aber noch nicht durch Beschluss des Gerichts ausgesprochen wurde.
In den übrigen Fällen kann die Vormundschaft vom Gericht angeordnet werden (bestellte Vormundschaft).
Die Vormundschaft wird in der Regel nur dann auf das Kreisjugendamt übertragen, wenn keine Angehörigen oder andere Einzelpersonen zur Verfügung stehen.
Das Jugendamt bietet Personen, die vom Gericht zum Vormund bestellt wurden, Beratung und Unterstützung an.
Amtsvormundschaften, Beistandschaften
Dienstzeiten: Mo-Do 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr, Fr 8.00-12.00 Uhr und 13.00-15.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Ihre Ansprechpartner in Sachen Vormundschaften, Pflegschaften beim Jugendamt des Saarpfalz-Kreises sind:
Frau Rebold
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 02
Herr Dusemond
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 82 88
Frau Thönes
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 84 51
Frau Anstäth-Fuchs
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 31