Beantragen Sorgeberechtigte die Änderung des Namens ihres Kindes, so wird regelmäßig das Jugendamt gutachterlich zu der Frage gehört, ob diese Namensänderung für das Wohl des Minderjährigen von Vorteil ist.
Der Namensänderungsantrag wird beim örtlichen Standesamt gestellt. Die Entscheidung trifft das Amt für Staatshoheitsangelegenheiten und Ausländerwesen, sie ist kostenpflichtig.
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