Der Saarpfalz-Kreis unterstützt Kommunen, Vereine und Privatleute bei der Sanierung historischer Wegekreuze und anderer Kleindenkmäler aus Stein im öffentlichen Raum. Um eine Förderung bis maximal 1.500,- € zu erhalten, bedarf es eines schriftlich gestellten Antrags. Die Kosten für die Sanierung müssen zunächst von den Antragsstellenden in Vorleistung zu 100 % übernommen werden. Mit einem Verwendungsnachweis kann anschließend die vereinbarte Förderung seitens des Saarpfalz-Kreis geltend gemacht werden.
Bevor Sie sich bzgl. einer entsprechenden Sanierung an den Saarpfalz-Kreis wenden, prüfen Sie bitte zunächst, ob das Objekt unter Denkmalschutz steht. In diesem Fall ist zuerst das Landesdenkmalamt zu kontaktieren.