Kindertageseinrichtungen

Im Saarpfalz-Kreis gibt es ein flächendeckendes Angebot an Kindertageseinrichtungen. 77 Kindergärten, 72 Kinderkrippen, 14 Kinderhorte, 12 Kooperationsprojekte Jugendhilfe - Schule und 4 Einrichtungen für Kinder mit Handicap, wovon 3 Einrichtungen integrativ arbeiten, bieten eine umfassende Versorgung. Die Städte und Gemeinden sind mit eigenen Einrichtungen ebenso aktiv wie die Kirchengemeinden und Wohlfahrtsverbände (z.B. die Arbeiterwohlfahrt oder die Lebenshilfe). Insgesamt stehen den Familien im Saarpfalz-Kreis 4.474 Kindergartenplätze (davon 4.004 mit Ganztagesbetreuung), 1.175 Krippenplätze, 331 Hortplätze, 860 Plätze in Kooperationsprojekten Jugendhilfe - Schule und 38 Plätze für behinderte Kinder zur Verfügung. (Stand: Dezember 2023)

Das Jugendamt des Saarpfalz-Kreises ist für die Aufstellung des Vorschulentwicklungsplanes zuständig, der den Bedarf an Betreuungsangeboten ermittelt und in Maßnahmen umsetzt.
Ein Kita-Verzeichnis, Kita-Standort-Karten und Informationen zu den kommunalen Kindertagesstätten sind bei den Downloads zu finden.

Kindergarten 

Kindergartenplätze sind zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben bis zum Schuleintritt. Neben dem Betreuungsangebot bis 6 Stunden werden für die Kinder, die auch Betreuung über die Mittagszeit benötigen, bei allen Kindergärten Ganztagesplätze angeboten. Diese Betreuungszeit ist mit der Einnahme eines Mittagessens verbunden.

Kinderkrippe 

Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten, aufnimmt und ganztags geöffnet ist. 

Kinderhort 

Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder während der unterrichtsfreien Zeit in der Regel bis zum vollendeten 12., in Ausnahmefällen auch bis zum 14. Lebensjahr. Die Betreuung kann auch bei Bedarf vor dem Unterricht beginnen. Während eines Teiles der Schulferien werden die Kinder ganztags im Hort betreut.

Kindertagespflege

Tagesmütter und -väter betreuen Kinder flexibel und familiennah. Für Kinder unter drei Jahren ist die Kindertagespflege eine Alternative zur Betreuung in einer Krippe. Tagesmütter und -väter können auch erforderliche Betreuungszeiten außerhalb der Öffnungszeiten von Krippe oder Kita abdecken (sog. Randzeiten).

FGTS / Kooperationsprojekt Jugendhilfe - Schule 

Im Kooperationsprojekt arbeiten Jugendhilfe und Grundschulen im Rahmen der freiwilligen Ganztagsschule zusammen. Die Träger der Jugendhilfe leisten die Nachmittagsbetreuung an den Schulen und organisieren eine ganztägige Ferienbetreuung.

Grundsatzangelegenheiten Soziale Dienste, Jugendhilfeplanung, Kindertagesbetreuung, besondere Aufgaben


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