Eltern mit geringem Einkommen, deren Kinder eine Kindertageseinrichtung oder eine Nachmittagsbetreuung an einer kreiseigenen Schule oder einer Grundschule des Saarpfalz-Kreises besuchen, können einen Antrag auf die Übernahme des Elternbeitrages durch das Amt für Ausbildungsförderung und Unterhaltsangelegenheiten stellen. Dies gilt für folgende Einrichtungen: Kindergarten Kindergartenplätze sind zur Erziehung und Pflege von Kindern eingerichtet, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, und zwar bis zum Schuleintritt. Diese sogenannten Regelplätze umfassen eine Betreuung am Vormittag und Nachmittag, allerdings nicht über die Mittagszeit. In der Tagesstätte werden Kinder wie im Kindergarten, allerdings auch über die Mittagszeit, betreut. In der Regel wird auch eine warme Mahlzeit gereicht. Die Kinderkrippe ist eine sozialpädagogische Einrichtung, die Kinder bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres, also bis zum Übergang in den Kindergarten oder in die Kindertagesstätte aufnimmt und vormittags wie nachmittags geöffnet ist. Der Kinderhort fördert schulpflichtige Kinder in der Regel bis zu ihrem vollendeten zwölften, in Ausnahmefällen auch bis zum vierzehnten Lebensjahr. Die Betreuung beginnt nach Beendigung des Schulunterrichtes. Nachmittagsbetreuung Die Nachmittagsbetreuung findet an den Schulen statt und beinhaltet die Betreuung der schulpflichtigen Kinder im Anschluss an den Unterricht bis max. 17.00 Uhr.
Kindertagesstätte
Kinderkrippe
Kinderhort
BAföG, AFBG, UVG, Vorschulerziehungsgesetzes, Schülerförderungsgesetzes, Bildungs- und Teilhabepaket
Ihre Ansprechpartner/innen für Ihre Anträge sind:
Empfänger von Hilfen nach dem SGB II
(ohne Hort und FGTS):
A bis Z
Frau Roth
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 56
Zimmer 164
Kinder in Tageseinrichtungen:
A bis Fa
Frau Schmitt
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 49
Zimmer 164
Fe bis Ka
Frau Magold
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 80 74
Zimmer 163
Ke bis Sa
Frau Herz
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 81 57
Zimmer 166
Sch bis Z
Herr Müller
Telefon: (0 68 41) 1 04 - 82 60
Zimmer 165