Bodenrichtwerte

  • Leistungsbeschreibung

    Der Gutachterausschuss hat gemäß § 196 BauGB und § 14 der Gutachterausschussverordnung des Saarlandes (GutVO) den gesetzlichen Auftrag, Bodenrichtwerte in einem Turnus von zwei Jahren jeweils zum 01.01. zu ermitteln und öffentlich bekanntzugeben.

    Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte. Diese Werte beziehen sich auf die Quadratmeter-Grundstücksfläche, die gemäß § 196 Baugesetzbuch vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen ermittelt werden. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

    Bei der Ermittlung der Bodenrichtwerte sind sog. Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrundes), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Böschungen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Anpflanzungen etc. nicht berücksichtigt.

    Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Bodenrichtwerte können kostenfrei im Internet unter https://geoportal.saarland.de/ eingesehen werden.

    Schriftliche oder elektronische Auskünfte werden pro Einzelfall mit 20 Euro berechnet. Für die Abgabe analoger Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte (bis Format A 3) werden zusätzlich 25 Euro berechnet.

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen