Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises macht darauf aufmerksam, dass es zum Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 unbedingt eines positiven PCR-Testergebnisses (Englisch PCR: polymerase chain reaction) bedarf. So muss ein positiver Antigen-Schnelltest auch immer durch einen positiven PCR-Test bestätigt werden. Wer ein positives Schnelltestergebnis aus einem Testzentren erhalten hat, kann unter Vorlage dieses positiven Schnelltestergebnisses auch einen PCR-Test in einem der Landestestzentren durchführen lassen. Natürlich führen auch die Hausärztinnen und Hausärzte sowie Kinderärztinnen und Kinderärzte PCR-Tests durch. Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, müssen sich die betroffenen Personen unverzüglich in häusliche Isolation begeben und ihre engsten Kontaktpersonen informieren.

Wichtig: Personen mit einem positiven Schnelltest-Ergebnis sollten unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen lassen. Ansonsten haben diese keinen Quarantäne-Nachweis über den Zeitraum zwischen Schnelltest und PCR-Entnahme, beispielsweise für den Arbeitgeber.

Die Befundübermittlung (negativ oder positiv) erfolgt datenschutzkonform über das Labor direkt an das zuständige Gesundheitsamt. Anhand eines QR-Codes können auch die getesteten Personen ihr Testergebnis mit dem Smartphone abrufen.

Es sei an dieser Stelle noch einmal auf die Homepage des Saarpfalz-Kreises mit den überarbeiteten Seiten zum Coronavirus verwiesen. Unter https://www.saarpfalz-kreis.de/leben-soziales-gesundheit/gesundheit/coronavirus werden grundlegende Fragen behandelt – in den Bereichen „Information“ und „Häufig gestellte Fragen“.

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