Das Gesundheitsamt informiert

Mit steigenden Zahlen der mit dem Corona-Virus infizierten Personen steigt natürlich auch die Anzahl der Kontaktpersonen 1, die sich dann ebenfalls in häusliche Isolierung (Quarantäne) begeben müssen. Wer tatsächlich eine Kontaktperson der Kategorie 1 ist, ermittelt das Gesundheitsamt gemäß den Kriterien des Robert-Koch-Institutes. Wer vom Gesundheitsamt als Kontaktperson 1 ermittelt und festgelegt wurde, wird unmittelbar über die wesentlichen Maßnahmen aufgeklärt, die während der häuslichen Isolierung (Quarantäne) zu beachten und zu befolgen sind. Das Gesundheitsamt fasst die wichtigsten Regeln hier zusammen:

  • Die räumliche Trennung ist in der Regel für 14 Tage (nach dem letzten Kontakt mit dem Erkrankten) erforderlich, was bedeutet, dass das Verlassen des Hauses oder der Wohnung – wie bei einer mit dem Corona-Virus infizierten Person – nicht erlaubt ist, beispielsweise für das Erledigen von Einkäufen, für Spaziergänge und auch nicht für Sport alleine im Freien. Bei Haushaltsmitgliedern eines Erkrankten erfolgt die Quarantänedauerberechnung nach dem Auftreten der ersten Symptome.

  • Die Kontaktperson erhält eine mündlich erteilte Quarantäneanordnung durch das Gesundheitsamt. In den folgenden Tagen ergeht auch eine schriftliche Bestätigung respektive Anordnung durch das Ordnungsamt der zuständigen Kommune, der auch nochmal die Quarantänefrist zu entnehmen ist.

  • Falls in der Zeit der Quarantäne eine Beanspruchung des Rettungsdienstes oder eine Einweisung in ein Krankenhaus erforderlich sein sollte, sollten das Krankenhaus und der Rettungsdienst über die Infektion vorab informiert werden – auch dann, wenn eine andere Diagnose als die Erkrankung an dem neuen Coronavirus der Einweisungsgrund ist.

  • Eine sorgfältige Händehygiene ist für alle Haushaltsmitglieder von wesentlicher Bedeutung. Dies bedeutet regelmäßiges und gründliches Händewaschen für mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Wasser und Seife. Jedes Haushaltsmitglied sollte ein persönliches Handtuch benutzen.

  • Beim Husten und Niesen immer in ein Papiertaschentuch husten/ niesen. Das Einmaltaschentuch nach einmaligem Gebrauch in einen verschließbaren Müllbeutel entsorgen.

  • Der Abstand zwischen der Kontaktperson und einem Haushaltsmitglied sollte nicht weniger als ca. zwei Meter betragen.

  • Wenn möglich, sollten Kontaktpersonen und andere Haushaltsmitglieder in getrennten Zimmern schlafen.

  • Auch die Mahlzeiten sollte die Kontaktperson entweder räumlich oder zeitlich getrennt von den anderen Haushaltsmitgliedern einnehmen.

  • Ein regelmäßiges Lüften der Räume ist erforderlich. Es sollte für mindestens fünf Minuten stoßgelüftet werden. Nach dem Aufenthalt im Badezimmer sollte dort ebenfalls gelüftet werden.

  • Wer als Kontaktperson ermittelt wurde, sollte selbst ein Symptomtagebuch während der Zeit der häuslichen Isolierung führen. Eine mehrsprachige Vorlage findet sich unter rki.de/covi-19-kontaktpersonen. Es gilt mit Datum festzuhalten, wann man ggf. Temperatur, Husten, Halsschmerzen. Kurzatmigkeit oder Sonstiges verspürt oder Fieber nachweist.

    Wenn eines oder mehrere der folgenden Symptome auftreten

          • Krankheitsgefühl
          • Fieber ≥38 Grad Celsius oder Schüttelfrost
          • Schnupfen oder verstopfte Nase
          • Halsschmerzen
          • Husten oder Atemnot
          • Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen

sollte die Kontaktperson die behandelnde Hausärztin/den behandelnden Hausarzt anrufen. Sie sollte nicht ohne Vorankündigung in die Arztpraxis gehen. Auch eine umgehende Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ist erforderlich.

  • Der Haushaltsmüll sollte in Müllbeuteln in der Restmülltonne entsorgt werden. Auch Müll, der im allgemeinen über die Biotonne oder den gelben Sack entsorgt wird, sollte während der Quarantänezeit in die Restmülltonne entsorgt werden. Spitze oder scharfe Gegenstände sollten in entsprechenden Behältnisse aus bruchfestem Material über die Restmülltonne entsorgt werden. Glas und Papier kann zuhause zwischengelagert und nach Ende der Quarantäne entsorgt werden. Auf die Entsorgung von Sperrmüll sollte in der aktuellen Situation verzichtet werden.

Landrat Dr. Gallo: „Wir haben es bisher geschafft, die Infektionsentwicklung im Kreis im Griff zu halten. Dies verdanken wir sicherlich auch dem verantwortungsbewussten Verhalten fast aller Bürgerinnen und Bürger im Kreis. Die beschriebenen Verhaltensregeln haben ihre Bedeutung, ihre Beachtung ist von hoher Bedeutung. Ich appelliere an alles Bürgerinnen und Bürger, diese mit der Beachtung der Vorgaben verbundenen, sicher nur zeitweiligen Einschränkungen auch weiterhin mit zu tragen und damit zu helfen, dass wir auch weiterhin eine nur moderate Entwicklung im Kreis haben werden. Mit jedem Menschen, dessen Infektion sie vermeiden helfen und dessen Einweisung und Behandlung in ein Krankenhaus nicht notwendig wird, helfen sie den stark beanspruchten Beschäftigten in den Kliniken und tragen auch zu deren Entlastung bei. Das Personal in den Kliniken wird ihnen dankbar dafür sein. Bitte machen Sie alle weiter mit und halten Sie durch“.

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