Der Saarpfalz-Kreis unterstützt ab der kommenden Woche die Aktion „Flinke Finger für helfende Hände“ des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz. Bürgerinnen und Bürger des Saarpfalz-Kreises, die für den nicht kommerziellen Eigenbedarf Mund- und Nasenmasken nähen oder die selbstgenähte Masken an ihnen bekannte Einrichtungen oder Vereine  spenden möchten, können über die Ehrenamtsbörse des Saarpfalz-Kreises, die sich als Verteilstation anbietet, kostenfrei Stoff und elastische Kordeln beziehen.

 

Das Ministerium hat dafür konfektionierte Pakete geliefert, die jeweils zwei Meter Stoff sowie drei Meter elastische Kordel enthalten. Interessierte Personen, die im Saarpfalz-Kreis wohnhaft sind, mögen sich bitte bei Alexandra Christmann (geb. Giffel), Tel. (06841) 104-8405, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder bei Marion Haas, Tel. (06841) 104-8479, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, melden. Es gilt dabei Namen und Adresse anzugeben sowie den geplanten Tag der Abholung, eine Terminvergabe ist notwendig. Mit der ersten Lieferung sind aktuell 100 Pakete vorhanden, eine Nachbestellung ist möglich. Es wird um Verständnis gebeten, dass pro Haushalt nur ein Paket abgegeben werden kann – solange der Vorrat reicht.

Die Stoff-Pakete werden ab Dienstag, dem 28. April, während der Woche von Dienstag bis Freitag (1. Mai ausgenommen) zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr an der Informationszentrale des Saarpfalz-Kreises ausgehändigt. Die Abholer mögen sich bitte ausweisen. Landrat Gallo abschließend: „Das ist eine sehr gute und lobenswerte Initiative des Ministeriums von Umweltminister Reinhold Jost. Gerade bei dem noch hohen Bedarf an Masken wird hier sinnvoll unterstützt. Durch die stoffliche Beschaffenheit und die Möglichkeit der Reinigung und Wiederverwendung wird auch dem Gedanken der Nachhaltigkeit Rechnung getragen.“ 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Betreten der Kreisverwaltung nur mit einer Nasen-Mund-Bedeckung erlaubt ist.

 

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