Eine Person an der Grundschule Bexbach mit dem Coronavirus infiziert

Das Gesundheitsamt des Saarpfalz-Kreises hat heute Morgen, 21. August, die Schulleitung der Grundschule Bexbach darüber informiert, dass eine Schülerin oder ein Schüler auf das Corona-Virus positiv getestet wurde. Die betroffene Person besucht die Klassenstufe 4. Da es sich hierbei um eine direkte Kontaktperson eines bereits bekannten Indexfalles handelt, besuchte sie am 19. August schon nicht mehr die Schule, demnach nur am 17. und 18. August für wenige Stunden. Die Schulleitung hat sofort veranlasst, dass alle 63 Schülerinnen und Schüler der drei Klassen aus der Klassenstufe 4 vorsorglich nach Hause gehen und sich in häusliche Quarantäne begeben, ebenso vorsorglich alle Lehrerinnen und Lehrer, die in diesen Klassen unterrichtet hatten. Das Gesundheitsamt hat unmittelbar die Kontaktermittlung aufgenommen und wird auch die Eltern informieren. Auch mit den einzelnen Lehrern wird sich das Gesundheitsamt in Verbindung setzen.

Am kommenden Montag werden alle 63 Kinder und das Lehrpersonal getestet. Die 20 Schülerinnen und Schüler, die die Klasse mit der infizierten Person besuchen, müssen 14 Tage in Quarantäne bleiben. Alle anderen können bei einem negativen Testergebnis wieder in die Schule gehen. Der weitere Schulbetrieb wird aufrechterhalten.

Das Gesundheitsamt weist daraufhin, dass die Eltern der Klassenkameradinnen und -kameraden der infizierten Person als Kontaktpersonen ihrer geregelten Tätigkeit nachgehen können.

Landrat Dr. Gallo: „Unser Gesundheitsamt hat auch in diesem Fall umgehend gehandelt, um keine Zeit für schützende und präventive Maßnahmen verstreichen zu lassen. Wir bleiben in engem Kontakt mit der Schulleitung und im Austausch mit den Familien. Es zeigt sich hier einmal mehr, dass wir uns noch immer in einer Gesundheitslage befinden, die weitere Lockerungsmaßnahmen nicht duldet. Sonst zwingen wir das Gesundheitssystem und auch das Schulsystem in die Knie.“

Sollten die in Quarantäne befindlichen Schülerinnen und Schüler Krankheitssymptome zeigen, müssen diese sich natürlich umgehend beim Gesundheitsamt melden.

Sollten weitere Maßnahmen getroffen werden müssen, werden wir darüber informieren

 

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