Die Kreisverwaltung informiert

Die Kreisverwaltung teilt mit, dass der Zutritt zu allen Verwaltungsgebäuden auch für die Besucherinnen und Besucher / Kundinnen und Kunden der Kreisverwaltung weiterhin bis vorerst 31. März nur unter Vorlage eines 3G-Nachweises möglich ist. Darüber hinaus bleibt das Tragen einer FFP-2 oder OP-Maske erforderlich.

Durch die Neufassung der Corona-Arbeitsschutzverordnung und den damit verbundenen „Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz“ in den Betrieben und Verwaltungen gibt es Neuerungen u. a. bei den Themen Maskenpflicht und 3G-Zugangsregeln. Wichtig hierbei ist, dass die Unternehmen selbst entscheiden können, welche spezifischen, an die betrieblichen Anforderungen und das regionale Infektionsgeschehen angepasste Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes notwendig sind, um das Pandemiegeschehen im Unternehmen möglichst niedrig zu halten.

Da die Zahl der Infektionsfälle mit SARS-CoV-2 ungeachtet der nun auslaufenden Corona-Maßnahmen im Saarpfalz-Kreis, aber auch im übrigen Saarland, bedenklich hoch ist, hat die Kreisverwaltung beschlossen, dass die bisher geltenden Hygieneregelungen / Corona-Schutzmaßnahmen vorerst weiter beibehalten werden.

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